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Frankfurt

Unsere Grundsätze

Gemeinsam ein umfangreiches Angebot schaffen

Jeder Nutzer hat die Möglichkeit, Inhalte auf der Plattform von Partysensor einzustellen. Inhalte, die jeder Nutzer einstellen kann, sind beispielsweise Partys, Clubs oder Bilder. Um eine hohe Datenqualität zu gewährleisten und so die Nutzung von Partysensor für alle sinnvoll zu machen, möchten wir alle Nutzer bitten, nur vollständige Inhalte zu erstellen und dabei Urheberrechte sowie überhaupt sämtliche Rechte Dritter zu wahren.


Eigenverantwortlicher Besuch der Partys

Partys sind nur für jene Personen geeignet, die die gesetzlichen Anforderungen zum Besuch der Party erfüllen. Deshalb appellieren wir an unsere Nutzer, Partys nur dann zu besuchen, sofern sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, die auf der jeweiligen Party gelten. Wir als Betreiber von Partysensor übernehmen keine Haftung für Partys oder Angebote, die mit den Partys in Verbindung stehen, sowie etwaige Folgen von Partys. Jeder Nutzer, der eine Party besucht, die er auf unserer Plattform besucht hast, ist für sich selbst verantwortlich.


Jugendschutz

Der Jugendschutz besitzt für uns einen besonders hohen Stellenwert. Jeder Nutzer unserer Seite bestätigt daher mit seiner Registrierung, dass er mindestens 18 Jahre alt ist und damit berechtigt ist, unsere Webseite zu nutzen. Sofern der betreffende Nutzer nicht das Mindestalter von 18 Jahren erreicht hat, hat er diese Webseite umgehend zu verlassen. Erhalten wir Kenntnis darüber, dass ein Nutzer das Mindestalter von 18 Jahren nicht erreicht hat, werden wir dessen Benutzerkonto unverzüglich sperren und löschen. Wir weisen darauf hin, dass auf den inserierten Partys möglicherweise nicht jugendfreie Inhalte, wie z. B. alkoholische Getränke, etc., angeboten werden und deshalb ein Zugang für Minderjährige von uns nicht eingerichtet werden kann. In diesem Sinne halten wir auch sämtliche Nutzer unserer Webseite dazu an, den Jugendschutz gleichfalls zu beachten.


Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Regelwerkes unwirksam oder undurchführbar sein oder nach erfolgter Benutzung dieser Webseite unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Regelwerkes im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Seitenbetreiber mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist
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